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Die Dach-Inspektion:
Hier erfolgt eine regelmäßige Begehung der Dachflächen, die Ausarbeitung eines Inspektionsberichtes sowie, falls erforderlich, die Erarbeitung von Vorschlägen für Pflege- und Instandsetzungsmaßnahmen nebst einer entsprechenden Kostenübersicht. Sie entscheiden dann, welche Maßnahmen durchgeführt werden.

Werterhaltung und Sicherheit:
Die regelmäßige Wartung.
Umfassender ist die Alternative, die Wartung des Daches und der Außenwand. Hierbei erfolgt ebenfalls eine Begehung in regelmäßigen Abständen, wobei neben einer Sichtungsprüfung auch Instandsetzungsarbeiten enthalten sind. Hierzu gehören beispielsweise das Auswechseln einzelner schadhafter Ziegel, die Beseitigung kleiner Undichtigkeiten an Durchbrüchen und Abschlüssen, die Reinigung von Entwässerungsteilen und das Entfernen von gefährlichen Schmutzablagerungen. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Wartungsprotokoll und entsprechende Vorschläge für eventuell erforderliche, umfassendere Instandsetzungsarbeiten.

Im Rahmen der regelmäßigen Wartung genügen oft nur wenige Handgriffe, um größere Beschädigungen zu verhindern.
Inspektions- und Wartungsverträge sparen daher langfristig nicht nur Kosten, sondern tragen auch zur längeren Lebensdauer und dem Werterhalt Ihres Gebäudes bei. Insbesondere sollten folgende Arbeiten stets ausgeführt werden:

·    Reinigung von Dachrinnen und Dachgullis
·    Sichtprüfung von Einbauteilen wie Blitzschutzanlagen und Schneefanggittern
·    Besichtigung und Reinigung von Belichtungselementen
·    Überprüfung von An- und Abschlüssen
·    Auswechseln schadhafter Dachmaterialien
·    Entfernen von Schmutzablagerungen

Rechtssicherheit für Sie:
Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes alle Hausbesitzer verpflichtet sind. Ohne einen solchen Vertrag könnte – trotz bestehender Gebäudeversicherung – im Falle eines Schadens durch zum Beispiel bei Sturm herabgewehte Dachteile der Hauseigentümer regresspflichtig gemacht werden. Daher ist der Abschluss eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.